Klar. Schnell. Verteidigt.
Ralf Alexander Becker
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht, sowie Rechtsanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht in Gladenbach.
Klare Sprache. Klare Strategie. Klare Schritte.
Stark an Ihrer Seite.
§ Rechtsgebiete
Verkehrsrecht
Alle rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr – ob nach einem Unfall, bei Schwierigkeiten nach dem Kauf eines Kfz, in Bußgeldangelegenheiten oder einem drohenden Führerscheinverlust. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Vorwürfe abzuwehren.
Erfahren Sie mehr
Strafrecht
Wenn der Vorwurf im Raum steht, gegen das Gesetz verstoßen zu haben – vom Ermittlungsverfahren bis zur Gerichtsverhandlung. Ich begleite Sie durch das Verfahren, schütze Ihre Rechte und setze mich für eine faire und wirkungsvolle Verteidigung ein.
Arbeitsrecht
Die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – von der Einstellung bis zur Kündigung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Position rechtlich zu verstehen und durchzusetzen, egal ob es um Verträge, Abmahnungen oder eine faire Abfindung geht.
Revision
In der Revision im Strafrecht sowie der Rechtsbeschwerde im Bußgeldrecht analysiere ich, ob das gegen Sie ergangene Urteil unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist.
Arbeitsrecht
Kündigung? Jetzt auf Augenhöhe verteidigen – mit klarer Strategie.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt?
Haben Sie noch Lohn zu erhalten?
Oder sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden?
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist es wichtig, sich schnell in kompetente Hände zu begeben – oft laufen kurze Fristen, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Wir prüfen Ihre Kündigung, bewerten Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung und setzen Ansprüche auf offenen Lohn sowie ein faires Arbeitszeugnis durch. Sie erhalten eine klare Einschätzung und einen konkreten Plan.
Unser Einsatz
- Regelmäßige Kündigungsschutzverfahren
- Realistische Einschätzungen statt Versprechen
- Verständliche Kommunikation – ohne Juristendeutsch
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst Verkehrsstraf‑ und Bußgeldrecht, Verkehrszivilrecht sowie Verkehrsverwaltungsrecht. Wir vertreten Sie mit einem klaren, fristgerechten Vorgehen.
Verkehrsstrafrecht & Bußgeldrecht
Ob Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren oder als Betroffener eines Bußgeldverfahrens betroffen sind: Ohne einen versierten Rechtsanwalt fehlt meist eine angemessene Verteidigung – nur der Rechtsanwalt hat das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte. Je früher Sie sich melden, desto besser; und fast immer ist Schweigen zumindest solange Gold, bis Sie mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben.
Verkehrszivilrecht
Sie haben einen Pkw gekauft und der Händler beseitigt einen Mangel nicht? Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten in Ihrem Fall auf und erklären, ob Sachmangelgewährleistungsrechte oder Garantieansprüche durchsetzbar sind.
Verkehrsverwaltungsrecht
Fahrerlaubnisbehörde oder Zulassungsstelle machen Ihnen Ärger? Es bestehen Zweifel an Ihrer Eignungzum Führen von Kraftfahrzeugen oder es wird behauptet, Ihr Fahrzeug habe keine Betriebserlaubnis? In solchen Fällen sollten Sie umgehend einen kompetenten Rechtsanwalt kontaktieren.
Strafrecht
Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet kann man als Laie so viel falsch machen wie im Strafrecht. Als Beschuldigter ist man oft in der Versuchung, sich umgehend redend zu verteidigen – zumal ermittelnde Polizeibeamte im Rahmen einer Vernehmung dazu einladen. Fehler im frühen Stadium lassen sich häufig nicht mehr ausmerzen. Deshalb – auch wenn es schwer fällt: Zunächst vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und möglichst schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Unsere Rolle
Wir beantragen Akteneinsicht, bewerten die Lage, schützen Ihre Rechte
und entwickeln eine Verteidigungsstrategie mit realistischen Optionen.
Revision im Strafrecht & Rechtsbeschwerde im Bußgeldrecht
Nur ein sehr geringer Prozentsatz der im Bereich des Strafrechts eingelegten Revisionen und der gegen bußgeldrechtliche Urteile erhobenen Rechtsbeschwerden ist erfolgreich. Umso wichtiger ist Erfahrung auf diesem Gebiet.
Erfahrung & Auswahl von Entscheidungen
- BGH, Beschluss vom 26.08.2020, Az.: 2 StR 197/20
- Saarländisches OLG, Beschluss vom 03.04.2025, Az.: 1 Ss (OWi) 23/25
Unsere Rolle
- Form‑ und Fristprüfung (Zulässigkeit)
- Rechtsfehleranalyse der Urteilsgründe
- Begründung der Revision/Rechtsbeschwerde mit klaren, tragfähigen Rügen
Kontakt
So läuft’s – in 3 Schritten
1.
Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Formular- wir klären dann gemeinsam die weiteren erforderlichen Schritte.
2.
Akteneinsicht/Unterlagen‑Check
Kündigung, Bußgeldbescheid, Anhörung, Kaufvertrag, Behördenpost – wir prüfen
Fakten & Chancen.
3.
Strategie & Umsetzung
Klage, Einspruch, Verteidigung, Revision – transparent, strukturiert, mit klarem Ziel: Ihr Recht.
Rufen Sie jetzt an.
Kontaktieren Sie uns für Ihren Fall
FAQ.
Noch Fragen? Vielleicht gibt es hier Antworten.
Welche Frist gilt nach einer Kündigung?
In der Regel 3 Wochen ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage. Bitte melden Sie sich frühzeitig.
Entstehen sofort Kosten?
Die Erstberatung wird transparent nach RVG oder nach Vereinbarung abgerechnet. Sie erhalten vorab einen klaren Rahmen.
Abfindung - ja oder nein?
Das hängt vom Einzelfall ab (Kündigungsgrund, Betriebsgröße, Prozessrisiko). Wir besprechen Chancen und Alternativen offen.
Frist beim Bußgeldbescheid?
In der Regel 14 Tage ab Zustellung.
Lohnt sich ein Einspruch?
Hängt u. a. von Messverfahren, Beweislage und Formalien ab. Wir prüfen Akte, Messdaten und Erfolgsaussichten.
Muss ich zur polizeilichen Vernehmung gehen?
Sie haben das Recht zu schweigen. Ob und wie eine Aussage sinnvoll ist, klären wir nach Akteneinsicht.
Was passiert nach der Akteneinsicht?
Wir besprechen Beweislage, Risiken und Strategie (z. B. Einlassung, Anträge, Einstellungen, Verteidigung in der Hauptverhandlung).
Was kostet die anwaltliche Tätigkeit?
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder nach Vereinbarung. Sie erhalten vorab Transparenz über mögliche Kosten. Eine kostenfreie Ersteinschätzung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Arbeitsrecht: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage.
Bußgeld: 14 Tage ab Zustellung für den Einspruch.
Strafrecht: Recht zu schweigen – frühzeitige Beratung, keine Aussagen ohne Rücksprache.
Kann alles telefonisch/online erfolgen?
Ja. Auf Wunsch per Telefon oder Video; Unterlagen können Sie sicher bei uns hochladen.
Welche Fristen gelten?
Kündigung?
3 Wochen Frist.
Bußgeld?
14 Tage Einspruch.
Beschuldigt?
Schweigen.
In jedem Fall: Durchatmen – dann Anwalt des Vertrauens rufen.
Stark an Ihrer Seite.
Rechtsanwaltskanzlei
Ralf A. Becker
Auweg 22
35075 Gladenbach
TELEFON
06462 9267380
Hinweis: Die Inhalte dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.




